Für verschiedene Berufsgruppen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer sich einer Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes unterzieht.
Diese sogenannte Erstbelehrung führen wir als zugelassener Arzt durch.
Eine jährlich vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen, muss sie jedoch schriftlich dokumentieren.